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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Angeboten und Aufträgen liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende ­Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.

1. Preisangebote: Unsere Angebote werden in Euro abgegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit unserer Auftragsannahme. Telefonisch abgegebene Preise können nur bei einwandfreiem Manuskript und für Satz ohne Erschwernisse verbindlich sein.

2. Lieferungen: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten und schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur gegen Berechnung auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers vorgenommen.

3. Lieferzeit: Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware unser Haus verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach Arbeitsbeginn Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für die Überschreitungen der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht vertreten können, verursacht werden. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind –, verursacht durch Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden haftbar zu machen.

4. Lieferungsverzug: Bei Lieferungsverzug durch uns ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht ver­langen.

5. Abnahmeverzug: Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schaden­ersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen.

6. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Wir übernehmen keine Haftung, wenn Satzrepros, Reinabzüge, usw. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck usw. weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren vor der Weiterverwendung vollständig zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen oder Ausfallmuster zugesandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7. Satzfehler, die durch uns verursacht wurden, werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller‑ und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet; dies gilt auch für Satzfehler, die bei angelieferten Texten aufgrund von mangelhaften Datenträgern oder Datenübertragungen entstanden. Für die Rechtschreibung ist der »Duden«, letzte Ausgabe, maßgebend.

8. Korrekturabzüge: Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz‑ und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Die Berichtigung solcher Fehler wird als Autorkorrektur zum geltenden Stundensatz berechnet. Für fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Bei kleineren Aufträgen und gesetzten Manuskripten sowie bei Verwendung größerer Schriftgrade sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

9. Fotosatzschriften und Fotosatzgrößen sind je nach Hersteller verschieden. Für von uns angenommene Aufträge sind die Schriftschnitte und Schriftgrößenstandards der Firmen Linotype maßgebend.

10. Zahlungsbedingungen: Die Rechnung (Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer) wird am Tage der Lieferung bzw. Teillieferung ausgestellt. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware, bei uns eingelagert, so wird die Rechnung am Tage der Fertigstellung ausgefertigt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Auch bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der vollzogenen Arbeit entsprechend Teilzahlungen zu leisten. Bei Zeitschriften erfolgt Abrechnung für jede Nummer. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hereinnahme von Akzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

11. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltswerte ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, wir nehmen diese Abtretung hierdurch an. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist uns hinsichtlich sämtlicher Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.

12. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet.

13. Eigentum: Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände wie Filme, Dias, Lithografien und Datenträger bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Urheberrecht: Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an unseren Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei uns. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Für fremde Vorlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.

14. Datenträger: Für Datenverluste auf überlassenen Datenträgern zur Konvertierung oder den Belichtungsservice übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, für oben genannte Dienstleistungen ausschließlich nur Kopien der Original­daten zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind Angaben zum Betriebssystem und der verwendeten Software unerlässlich, um Fehlkonvertierungen und Fehlbelichtungen zu vermeiden. Mehraufwand oder Fehlbelichtungen infolge mangelnder Informationen werden voll in Anrechnung gebracht. Für DTP-Belichtungsservice weisen wir auf unsere separaten Geschäftsbedingungen hin.

15. Versicherungen: Wenn die uns übergebenen Datenträger, Manuskripte, Originale, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Anderenfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

16. Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb‑Fertigerzeugnissen wie z. B. Satzfilme, langfristige Sicherungen auf Datenträgern aller Art, fremde Papiere usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und wird berechnet.

17. Ursprungszeugnis: Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmennamen oder Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf unseren Lieferungen anzubringen.

18. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist Offenbach am Main.